Grundschulddarlehen
Das Grundschulddarlehen ist ein Kredit, welches meistens im Fall der Bauvorhaben verwendet wird. Daher ist diese Finanzierung auch immer zweckgebunden, und der Zweck der Beantragung dieses Kredites muss unbedigt angegeben werden. Dieser Nachweis kann von einem Architekten gemacht werden, der die Vortschritte des Baus schriftlich festhalten muss, oder aber auch von den beteildigten Handwerkern.
Da das Darlehen eine grössere Summe voraussetzt, muss die Laufzeit auch entsprechend Lang sein, das heisst das ein solches Kredit über 35 Jahre laufen kann, der Zins kann aber nur für maximal 15 Jahre festgelegt werden. Das hängt aber von jeder Bank ab, und bei jedem Angebot sollte man besonders auf die Jahre, in denen der Zins festgelegt wird, achten.
Eine Kündigung des Kredites ist nur nach 10 Jahren möglich, in den Aussnahmefällen kann es aber dazu kommen, dass man die Rückzahlung vorzeitig abschliesst, dann muss man aber mit einem Strafzins rechnen. Dieser Strafzins wird Vorfälligkeitsentschädigung genannt.
Der wichtigste Aspekt, welcher mit dem Grundschulddarlehen zusammenhängt, ist, dass eine Besicherung notwendig ist. Diese geschieht durch den Eintrag einer Grundschuld auf das Objekt, das man baut, und dieser Eintrag muss in exakt der Höhe des Darlehens sein. Der Notar, welcher von dem Kreditnehmer selber bezahlt wird, trägt dann diese Grundschuld in das Grundschuldbuch ein.
Die Zinsen einer solchen Finanzierung richten sich nach der Höhe des Beleihungsobjekts, und dabei wird das Haus inklusive des Grundstücks berechnet. Beträgt aber die Darlehenshöhe maximal 60 Prozent des Beleihungswertes, dann werden die niedrigsten Zinsen angeboten, da die Gefahr des Ausfalles eines solchen Kredites sehr niedrig ist. Wenn aber das Bauvorhaben 100 Prozent von der Bank finanziert wird, dann heben sich die Zinsen beträchtlich, das heisst mehrere tausend Euro im Falle einer höheren Summe. Deswegen sollte jeder, der ein Bauvorhaben hat, wenigstens 20 Prozent Eigenkapital aufweisen können, denn das ist der günstigste Weg einen Kredit aufzunehmen.
Um ein Grundschulddarlehen aufnehmen zu können, muss man entweder Arbeitsnehmer oder Rentner sein, man muss ausserdem über 18 Jahre alt sein, also volljährig. Das Höchstalter liegt bei 68 Jahren. Männliche Kunden, müssen entweder einen Wehrdienstnachweis oder eine Freistellung vom Wehrdienst nachweisen können. Eine weitere aufgestellte Voraussetzung ist, dass man eine stabile Arbeitsstelle hat, und man muss unbedingt Eigentümer des Grundstückes sein, auf dem man bauen will.
Der Wunsch, ein eigenes, selbstgebautes Haus zu besitzen, soll nun Realität werden, durch wenige aber sichere Schritte in eine bessere Zukunft.