Tilgungsdarlehen
Eine übliche Variante einer Baufinanzierung ist das Tilgungsdarlehen, welches auch unter der Benennung "Annuitätendarlehen" bekannt ist.
Ein Tilgungsdarlehen ist so konzepiert, dass der Kreditnehmer während einer vereinbarten Zeit jährlich einen Betrag, welcher aus Zinsanteil und Tilgungsanteil besteht, abzahlt. Ein unglaublicher Vorteil ist, dass nur die Restschuld verzinst wird, somit ist der Zinsanteil besonders niedrig. Der Tilgungsanteil wird aber jährlich höher. Evtl. ist auch eine Tilgungsaussetzung möglich.
Damit die Immobilienfinanzierung übersichtlich gestaltet wird, muss man einen sogenannten Tilgungsplan erarbeiten, und das bezieht die ganze Zeit des Kredites, vom Anfang bis zur vollständigen Rückzahlung.
Der Kunde hat auch die Möglichkeit, ein Darlehen so abzuzahlen, dass die Tilgung linear ist und die Raten gleichbleibend sind. Die Zinsen welche der Restschuld anfallen, werden ausgegleicht, diese werden bei einer Tilgungsverrechnung bestimmt. Man kann somit sinkende Gesamt-Leistungsraten erreichen, die Gesamtrückzahlungsdauer wird jedoch verlängert.
Damit der Kunde am Anfang von dem Darlehen entlastet wird, wird in den meisten Fällen eine tilgungsfreie Zeit zwischen Kreditnehmer und Kreditbieter vereinbart. Während dieser tilgungsfreien Zeit werden nur die vereinbarten Zinsen abgezahlt, die Tilgung beginnt nur nach einem später vereinbarten Zeitpunkt.
Unbedingt wird ein sogenanntes Tilgungssurrogat vereinbart. Dieses ist ein vereinbarter Tilgungsersatz, welcher in Form einer Abtretung von Ansprüchen aus einem Bausparvertrag, beziehungsweise einer Kapitallebensversicherung auftritt. Wenn die Leistung aus dieser Absicherung fällig wird, dann wird damit das Darlehen teilweise, oder auch ganz abgelöst.
So funktioniert das sogenannte Bauvorausdarlehen: ein langfristiger Kredit wird zur Vorfinanzierung eines Bausparvertrages gewährt. Das Gute ist, dass die Darlehenshöhe dieselbe ist die der Bausprasumme. Der Bankvorausdarlehen bleibt während der Kreditlaufzeit tilgungsfrei, Darlehenszinsen und Bausparverträge müssen aber gezahlt werden. Wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird, dann wird das Bankvorausdarlehen mit der Bausparsumme ausgeglichen.
Der Kunde kann mit der Bank eine Auszahlung des Darlehens abzüglich eines Damnums oder Disagios vereinbaren. Ein Disagio ist ein Abschlag vom Auszahlungsbetrag, welcher die Nominalzins senkt. Dann steigt aber der Effektivzins , sodas man genau nachrechnen muss, ob ein Disagio ein Vorteil oder eher ein Nachteil ist.