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FAQ

52. Wie hilft das Finanzamt beim eigenen Wohntraum mit?

Eigentümer vermieteter Objekte haben bei einer Baufinanzierung die Möglichkeit die Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen. Dieser Steuervorteil kann im Fall von vermieteten Einliegenwohnungen und beruflich genutzten Räumen genutzt werden. Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, können diese steuerliche Hilfeleistung nicht in Anspruch nehmen.

 

Es ist sinnvoll für die vermieteten oder gewerblich genutzten Räume der Wohnung getrennte Darlehensverträge abzuschließen, denn das Finanzamt geht bei der Prüfung der Verträge sehr genau vor. Nur die Zinsen können als Werbungskosten abgesetzt werden die auf den vermieteten oder gewerblich genutzten Bereich des Hauses entfallen.

 

Für Haushaltsbesitzer ist es seit 2006 möglich bis zu 600 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Hierzu zählen alle Arbeiten, die die Haushaltsmitglieder sonst selbst erledigen müssten, sowie die Arbeitsleistungen von Handwerkern.

 

 

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