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FAQ

55. Welche Sicherheiten sind für den Kreditnehmer im Verbraucherschutzgesetz geregelt?

Das Verbraucherschutzgesetz schützt Kreditnehmer vor unangemessener Benachteiligung. Die Bank darf zum Beispiel keine zu hohen Sicherheiten einfordern oder Zinsen berechnen, die weit über dem Marktzins liegen. Alle kreditrelevanten Daten, wie Kreditbetrag, Zinssatz, Ratenhöhe und Zeitpunkt der Tilgung und Zinszahlung müssen im Kreditvertrag dokumentiert werden. Dasselbe gilt für alle Sicherheiten.

 

Die Widerrufsbelehrung ermöglicht dem Darlehensnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschließung vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

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