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FAQ

59. Wann gilt der Antragssteller als kreditwürdig?

Eine ausreichende Bonität ist das wichtigste Kriterium einer Kreditvergabe. Die Bonität des Kunden wird unabhängig davon ermittelt ob der Kunde ausreichende Sicherheiten aufweisen kann. Die Kreditwürdigkeit wird anhand einer Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung ermittelt. Der Antragssteller gilt dann als kreditwürdig, wenn nach Abzug aller Ausgaben vom Einkommen noch ausreichend Kapital vorhanden ist um die monatliche Kreditrate zu begleichen.

 

Zu den Einnahmen gehören Gehalt, Kindergeld, Rente, Lebenserhaltungskosten, weitere Kreditkosten, Sparraten und Versicherungen. Für Lebenserhaltung und Hausnebenkostenrechnet die Bank Pauschalkosten an. Als Lebenshaltungspauschale (für Lebensmittel, Kleidung und Telefon) werden für die erste Person 650 Euro, für jede weitere Person 200 Euro berechnet. Als Nebenkosten für das Haus müssen 1,50 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden.

 

 

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