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FAQ

60. Was ist wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend ist?

Wenn der Antragssteller nicht über ausreichende Bonität verfügt, kann die Bank das Darlehen nicht genehmigen. Eine Lösung ist, wenn der Kunde einen weiteren Darlehensnehmer verpflichtet oder einen Bürgen stellt. Natürlich prüft die Bank auch deren Kreditwürdigkeit, denn falls der Kunde das Darlehen nicht mehr tilgen kann, müssen sie in der Lage sein die monatlichen Raten weiter zu zahlen.

 

Die Banken bevorzugen einen weiteren Darlehensnehmer, denn dieser wird in den Vertrag mit den gleichen Rechten und Pflichten aufgenommen. Von einem Bürgen wird in den meisten Fällen eine selbstschuldnerische Bürgschaft verlangt. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Bank durch die selbstschuldnerische Bürgschaft dazu ermächtigt sich sofort an den Bürgen zu wenden. Diese Art der Bürgschaft wird auch als Bürgschaft auf erstes Anfordern bezeichnet.

 

 

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