FAQ
65. Wann muss man die Grunderwerbssteuer zahlen?
Nachdem der Käufer den Verkaufsvertrag unterzeichnet hat, übermittelt der Notar dem Finanzamt eine Kopie. Die Grunderwerbssteuer wird vom Finanzamt festgestellt und in einem Steuerbescheid dem neuen Grundstücksbesitzer mitgeteilt. Diesem steht ab diesem Zeitpunkt ein Monat zur Verfügung um die Steuer zu zahlen. Wenn besondere Gründe vorliegen, lässt sich auch eine längere Frist vereinbaren. Finanzielle Probleme gehören nicht zu diesen besonderen Gründen.
Wenn er die Grunderwerbssteuer nicht in einem Betrag begleichen kann, hat er die Möglichkeit mit dem Finanzamt eine Stundung zu vereinbaren. Nach dem Erhalt des gesamten Betrags stellt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Dadurch erhält der Käufer das Recht sich als neuer Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu können. Je schneller die Grunderwerbssteuer entrichtet wird, umso schneller gelangt man in den Besitz des Grundstücks.