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FAQ

66. Wieviel muss für die Grunderwerbssteuer gezahlt werden?

Bis Mitte 2006 betrug der Grunderwerbssteuersatz 3,5 Prozent. Seitdem steht es jedem Land zu den Steursatz selbst zu bestimmen. Berlin hat die Grunderwerbssteuer auf 4,5 Prozent erhöht. In den anderen Ländern gab es noch keine Änderungen.

 

Als Grundlage für die Bemessung des Grunderwerbssteuersatzes gilt die soegenannte Gegenleistung. Darunter versteht man nicht nur Kaufpreis, sondern auch Tauschleistung, Erbpachtzinsen oder Vermittlungsgebühren. Wenn das Grundstück durch Umwandlung, Einbringung oder gesellschaftsvertragliche Vorgänge erworben wurde, dann wird der Grunderwerbssteuersatz nach §138 des Bewertungsgesetzes bemessen.

 

Ist das Grundstück durch eine Zwangsversteigerung in den Besitz des Käufers übergegangen, so werden als Bemessungsgrundlage das Meistgebot einschließlich bereits geleisteter Zuzahlungen betrachtet. Beim Tausch des Grundstücks gegen ein anderes wird die Grunderwerbssteuer anhand des Wertes des anderen Grundstücks ermittelt. Außerdem müssen in manchen Fällen noch Zuzahlungen geleistet werden. Personen, die ein Erbbaurecht erwerben, müssen das 18-fache des jährlichen Erbpachtzinses zahlen. Beim normalen Kauf eines Grundstücks wird die Höhe der Grunderwerbssteuer anhand des Kaufpreises festgestellt.

 

Da Grunderwerbssteuern nicht dem Erwerb, der Sicherung oder der Erhaltung von Mieteinnahmen dienen, ist es auch nicht möglich sie als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Man muss sie auf die Anschaffungskosten des Grundstücks verteilen.

 

Der Wert der Immobilie wird durch die Grunderwerbssteuer nicht erhöht, deswegen darf sie in die Berechnung des Beleihungswertes nicht eingeschlossen werden.

 

 

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