FAQ
76. Was versteht man unter einer Ausfallbürgschaft?
Die Ausfallbürgschaft ist eine spezielle Form der Bürgschaft. Der Gläubiger kann den Bürgen nur dann zur Zahlung der Raten auffordern, wenn er durch erfolglose Zwangsvollstreckung bewiesen hat, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist den Kredit selbst zu tilgen.
Der Bürge wird somit nur bei einem endgültigen Ausfall in Anspruch genommen.