Unter dem Begriff Ablösewert versteht man den buchhalterischen Wert eines Gutes ( zum Beipsiel eines Wagens ) während der Ablaufzeit eines Vertrages und wird vor allem im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag genannt.
Der Ablösewert wird nur in solchen Fällen zahlbar, wenn der Leasingvertrag früher beendet wird, möglichenfalls wenn der Leasingnehmer aus bestimmten Gründen mit den Tilgungszahlungen im Rückstand ist oder ein Totalschaden am Fahrzeug entsteht.
Wenn zum Beispiel ein Totalschaden bei einem geleasten Auto eintritt, muss der Leasingnehmer den ganzen Ablösewert an den Leasinggeber zahlen. Dieser Ablösewert liegt in der Regel über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert erstattet in der Regel die abgeschlossene Versicherung. Die Differenz zum Ablösewert muss aber vom Leasingnehmer meist selbst bezahlt. Deshalb ist zu empfehlen, die Leistungen einer Kfz Versicherung noch vor dem Abschluss genau zu klären.
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