Unter Abschreibung versteht man der Wertverlust von Unternehmensvermögen. Ausserdem kann der Wertverlust durch allgemeine Gründe wie Verschleiß oder Alterung oder durch besondere Gründe wie einen Preisverfall oder Unfallschaden bezeichnet sein.
Bei Krediten handelt es sich um einen bestimmten jährlichen Prozentsatz, der als steuerlicher Verlust geltend gemacht wird. Auch Absetzung für Abnutzung) ( AFA )genannt, ist diese die Wertminderung eines Gutes ( zum Beispiel eines Gebäudes). |