Unter Aktionär versteht man ein Inhaber von Aktien, der ein Teilhaber am Grundkapital einer Aktiengesellschaft ( AG )ist. Ein Inhaber von Aktien ist zugleich am Gewinn und Verlust der Aktiengesellschaft beteiligt.
Abhängig von der Zahl des Einflusses des Aktionärs auf eine Aktiengesellschaft unterscheidet man zwei Typen:
a. Minderheitsaktionär – In diesem Fall kann der Aktionär Minderheitenrechte wahrnehmen. Das heißt: Er kann ein Veto gegen einen Mehrheitsbeschluss einlegen.
b. Mehrheitsaktionär – In diesem Fall verfügt der Aktionär über mindest 50% Prozent des Aktienkapitals der Aktiengesellschaft.
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