Die Kreditinstitute sind laut PangV ( Preisangabenverordnung ) verbindlich, als Preis die Gesamtbelastung jährlich in einem Prozentsatz des Kredites zu melden und als effektiven Jahreszins nachzuweisen. Wenn Änderungen des Zinssatzes oder andere Faktoren, bezüglich des Preises, während der Ablaufzeit des Kredites auftreten, muss der Zins als "anfänglicher effektiver Jahreszins" nachgewiesen werden. |