Unter Ausfallbürgerschaft versteht man eine hinzugefügte Sicherheit im Bereich der Kredite und bildet einen Sonderfall der Bürgerschaft nach deutschem Zivilrecht. Im Sicherheitenverwertungsfall bleibt häufig noch ein Restkreditbetrag offen, der durch den Verwertungserlös nicht abgedeckt is. Der Ausfallbürge soll für diesen offenen Betrag aufkommen. |