Wenn eine notarielle Bestätigung vorliegt oder der Betrag auf ein Notaranderkonto überwiesen wird, gibt es die Möglichkeit ein Darlehen auch vor der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen auszuzahlen. Bei fertigen Gebäuden ist das Darlehen vollkommen eingezahlt, bei Neubauten teilweise.
In der Regel aber erfolgt eine Auszahlung erst nach der Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen.
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