Versicherer, die Baudarlehen vergeben, können bis zu 80% der Gesamtfinanzierungssumme durch eine Hypothek gesichertes Darlehen annehmen, meistens in Form einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Zinsen und Beiträge müssen ausbezahlt werden.
Der am Ende des Vertragsfrist entstehende Beitrag kann zur Tilgung der Hypothek verwendet werden. Wenn der Versicherte vorzeitig stirbt und die Höhe der Hypothek durch die Versicherungssumme gedeckt is, wird sie vollständig und sofort und bezahlt.
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