gibt zwei Formen von Bürgschaft.
Bürgschaften der Privatpersonen: Diese stehen für die Erfüllung der Pflichten des Darlehensnehmers ein. Dabei ist der Beweis der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners nicht nötig. Der Bürge kann jederzeit und immer beansprucht werden.
MaBV-Bürgschaften: Dabei hilft die Bank bei noch nicht fertiggestellten Objekten. Diese Bürgschaft sichert Schutz für beide Teile im Falle, dass ein Objekt nicht fertiggestellt werden kann.
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