Es gibt mehrere Bürgschaftsarten, die zur Verfügung gestellt sind.
Dies sind:
- Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Gewährleistung und Ausführung
- Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung
- Gewährleistungsbürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen
- Vorauszahlungsbürgschaften, die das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Auszahlungen des Auftraggebers decken
- Bietungsbürgschaften für die Sicherstellung der Einhaltung von Angebotsbedingungen im Falle der Auftragserteilung
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaften für die Sicherstellung der Bezahlung von Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer
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