Unter dem Begriff Einheitswert versteht man einen Wert, der mehrerer Steuern wie zum Beispiel Vermögensteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer gleich als Besteuerungsgrundlage dient.
Der Einheitswert wird zur Zeit für inländischen Grundbesitz, für Grundstücke und forst- und landwirtschaftliches Vermögen festgelegt.
Der Einheitswert gilt zur Zeit für folgende Steuern: Grundsteuer und Gewerbeertragsteuer.
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