Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind zu den sieben Einkunftsarten zugeordnet, die von dem deutschen Einkommensteuergesetz gekannt sind.
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung:
a. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, vor allem von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, Grundstücken, Schiffen – diese sind in ein Schiffregister eingeschrieben - und Rechten, die den Aufforderungen des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen
b. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, vor allem von beweglichem Betriebsvermögen
c. Einnahmen aus zeitgebunden begrenzter Überlassung von Rechten, vor allem von künstlerischen, schriftstellerischen, und gewerblichen Urheberrechten, von Gefällen und Gerechtigkeiten und von gewerblichen Erfahrungen
d. Einnahmen aus der Veräußerung von Pacht- und Mietzinsforderungen
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