Zu Erschließungskosten gehören Kosten für den Anschluss des Grundstücks an Wasser- und Energieversorgung sowie Kanalisation. Ausserdem enthalten sie auch anteilige Ausgaben des Straßenbaus inkl. Beleuchtung, Gehweg, Lärmschutzanlagen, Kinderspielplätze und öffentlicher Grünflächen. Erschließungskosten sind auch Kosten für Entrichtung des Telefon- und Kabelfernsehnetzes.
Der Besitzer muss sich an diesen Kosten mit bis zu 90 % beteiligen.
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