Unter diesem Begriff versteht man den reinen Wert aller Gebäude, die auf einem Grundstück stehen.
Die Ermittlung dieses Wertes erfolgt auf Grundlage der üblichen Herstellungskosten. Diese Kosten sind nach den Baupreisverhältnissen von 1958 gültig. Der Gebäudewert ergibt sich aus den Baupreisverhältnissen und muss auf aktuelle Ermittlungsjahr umgerechnet werden.
Bodenwert und Gebäudewert bilden zusammen den Beleihungswert einer Immobilie.
In diesem Zusammenhang spricht man auch von dem Verkehrswert einer Immobilie, die als Basis für den Preis beim Verkauf ist.
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