Unter Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben. Sie ist ein Sonderfall der Handlungsfähigkiet . Die deutschen Regeln über die Geschäftsfähigkeit beziehen sich nur auf Deutsche. Für Ausländer sind die Rechtsordnungen ihres Heimatlandes gültig. Dies gilt auch im Falle, dass die Geschäftsfähigkeit durch Heirat verbreitet wird.
Wenn der Ausländer eingebürgert wird, entfällt aber eine einmal erworbene Geschäftsfähigkeit nicht mehr, wenn er nach deutschem Recht nicht geschäftsfähig wäre.
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