Der Begriff Herstellungskosten gehört zum Handels- und Steuerrecht und bezeichnet die Kosten, die bei der Fertigstellung eines Wirtschaftsguts in eigener Firma entstehen. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Begriff Herstellungskosten, der in der Kosten- und Leistungsrechnung gebraucht ist, und dem Begriff Herstellkosten.
In der Immobilienfinanzierung verwendet man den Begriff Angemessene Herstellungskosten.
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