Unter dem Begriff Immobilie ( auch Liegenschaft genannt ) versteht man ein Gründstück mit darauf befindlichen Gebäuden und deren Zubehörn. Juristisch wird es als unbewegliches Gut bezeichnet. Daher leitet sich auch das Wort Immobilie ab.
Auf Lateinisch wird der Begriff im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache verwendet.
Das Eigentum von Grund und Boden und sein Analogon des Wohnungsbesitzes ist als sichere Angelegenheit gültig, denn bestehen genaue Regelungen. Ertragsmäßig kann Immobilien hingegen weitaus problematischer eingeschätzt werden.
Aus diesem Grunde sind es einige Zweige der Immobilienwirtschaft mit der Spezialisiereung auf Immobilienmarkt, Gebäude und Liegenschaften wie: Geodäten, Gebäudemanagement und andere Ziviltechniker, Versicherungen, Hypothekenbanken, Immobilienmakler, Immobilienfonds, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Realitätenbüros.
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