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Konsortium

Unter Konsortium versteht man einen unbegrenzten oder zeitlich befristeten Zusammenschluss von wenigstens zwei Firmen. Firmen, die zu einem Konsortium gehören, verfolgen vor allem anderen wirtschaftliche Ziele. In der Finanzwirtschaft dienen oft Konsortien dem Ziel sowohl Firmen beim Börsengang zu begleiten, als auch Finanzierungen zu tätigen.

Bei größeren Bauprojekten verbinden sich Baufirmen zu einem Konsortium, um den Bau eines großen komplexen Gebäudes umzusetzen.

Es gibt die Möglichkeit, dass ein solcher Zusammenschluss unsichtbar ist. In einem solchen Fall weiß der Auftraggeber nicht, dass er mit mehreren Firmen zusammenarbeitet. Dabei geht es um die Form eines stillen Konsortiums. Diejenigen Firmen, die an einem Konsortium beteiligten, beschließen unter sich einen Konsortialvertrag, in dem geregelt wird, ob die Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber in Haftung treten sollen.

 
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