Bei der Lebensversicherung gibt es drei Versicherungsvarianten wie folgt:
a. Die Risikolebensversicherung zahlt die festgelegte Summe meist nur nach dem Tod der versicherten Person aus.
b. Kapitalbildende Lebensversicherung zahlt einerseits, wie die Risikolebensversicherung, den festgelegten Betrag im Todesfall der versicherten Person an die Hinterbliebenen aus, anderseits wird Geld angespart, das nach einer bestimmten Zeit an die versicherte Person ausgezahlt werden kann.
c. Direktversicherung bietet zusätzlich die Gehaltsumwandlung an.
Bei dieser Versicherungsform wird ein Teil des Bruttoeinkommens in die Versicherung einbezahlt, wovon ein Teil steuerlich bevorzugt wird.
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