Der Begriff Nichtabnahmeentschädigung bezeichnet das Entgelt, das im Falle der Nichtabnahme eines Darlehens zurückzuzahlen ist.
Mit der Nichtabnahmeentschädigung wird der Schaden ausgeglichen. Dieser Schaden entsteht in erster Linie dadurch, dass die Bank die für das Darlehen vorhandenen Mittel schon vermittelt und gehalten hat.
Die Nichtabnahmeentschädigung wird wie die Vorfälligkeitsentschädigung kalkuliert.
Man kann auch pauschale Prozentsätze von dem Darlehensbetrag zu rechnen.
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