Mit dem Begriff Nominalzins wird der im Darlehensvertarg festgelegte Zinssatz bezeichnet. Mit dem Nominalzins wird ein Darlehen verzinst. Der Nominalzins wird auf den Nennwert des Darlehens kalkuliert. Er kann fest oder variabel festgelegt sein. ( Siehe noch: Gleitzinsdarlehen, Festzinsdarlehen ). |