Die Pacht ist die festgelegte Überlassung einer Sache ( bzw. von Rechten ) und der Erträge daraus, gegen Abzahlung des Pachtzinses, einer Pacht. Diese Überlassung ist im Pachtvertrag eingetragen. Ein Pachtvertrag ist teilweise analog zu einem Mietvertrag.
Der Pachtvertrag bietet Schutz dem Pächter nicht nur für die Verwendung der Pachtsache, sondern auch für den Ertrag aus der Pachtsache, solange die Ausnutzung der Sache geregelt erfolgt.
Die Regelungen des Pachvertrags sind in den Vorschriften der §§ 581-597 BGB zu finden.
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