Der Begriff Pfändung steht für die Bezeichnung der Beschlagnahme von Gegenständen, die dem Zweck der Gläubigerbefriedigung dient. Wenn ein Schuldner offenbare Forderungen nicht bezahlen kann, geschieht diese auf Antrag seines Gläubigers.
Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsform und sie richtet sich nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Im privaten Recht bedingt sie einen Vollstreckungstitel. Dieser muss dem Schuldner zugestellt werden. Im öffentlichen Recht wird de vollstreckbare Titel durch die Vollstreckungsanordnung ersetzt.
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