Unter Rangbescheinigung versteht man die schriftliche Beglaubigung des Notars gegenüber einem Kreditinstitut. Damit wird bewiesen, dass einer rangrichtigen Einschreibung einer Grundschuld zu Gunsten des Institutes nichts entgegensteht.
Sie ist gebührenpflichtig.
Vorteil der Rangbescheinigung: die Einschreibung der Grundschuld muss nicht abgewartet werden.
|