Die Rangstelle informiert bei mehreren im Grundbuch eingeschriebenen Belastungen über die Reihenfolge, in der die Gläubiger im Zwangsvollstreckungsfall aus dem Erlös der Pfandrechtverwertung zufriedengestellt werden. In der Regel muss das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang in ganzer Höhe befriedigt werden. |