Beim Restwertvertrag wird das Gebrauchtwagenrisiko vom Kunden getragen.
Das heißt: Der Wagen ist am Vertragsende auf Grundlage der Einschätzungen von TÜV oder DEKRA geschätzt. Der Schätzwert steht dem Restwert gegenüber.
Die Leasinggesellschaften empfehlen diese Vertragsart nicht.
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