Das Kreditinstitut kann einen Sachverständigen für die Wertung eines Objekts beauftragen. Es wird der Beleihungswert ausgerechnet. Folgende sachen werden berücksichtigt: Zustand des Gebäudes, die Lage des Grundstückes, örtliche Marktbedingungen und eventuell erzielte Mietverträge. Dies nennt man auch Wertgutachten. |