Tilgungsstreckung ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit einem dauerhaften Darlehen steht.
Es gibt zwei Fälle:
a. Der Kreditgeber zahlt für einen bestimmten Termin keine Tilgung. Diese wird hinausgeschoben.
b. Ein Darlehen, das eigentlich unter Einbehaltung eines Damnums gezahlt werden müsste, wird mit der ganzen Darlehenssumme dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellt – für solche Fälle hat sich die eigentliche Bezeichnung Tilgungsstreckung eingebürgert.
Der Darlehensnehmer erhält zwei Darlehen: das Hauptdarlehen und ein Zusatzdarlehen, abhängig von der Höhe des Damnums.
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