Die jährliche Gesamtbelastung muss bei Krediten in Prozent als Preis gemeldet werden. ( vorgeschrieben von der Preisangabenverordnung ).
Wenn der Prozentsatz die ganze Ablaufzeit eines Kredites über gültig ist, spricht man vom effektiven Jahreszins.
Wenn der Zinssatz während der Ablaufzeit geändert wird, spricht man von einem anfänglichen effektiven Jahreszins.
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