Mit dem umbauten Raum wird das Bauvolumen eines Baukörpers beschrieben.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des von den Aussenwänden, vom Dach und Kellersohle umschlossenen Raums.
Über die Angaben des umbauten Raums verfügen die Objektunterlagen. Diese sind bei der Stellung der Bauanfrage und bei der Darlehensbeantragung unbedingt notwendig.
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