Die Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – beträgt in den meisten Fällen 20 Prozent vom Nettoentgelt.
Für einige Güter, wie zum Beispiel für Lebensmittel und Bücher, gibt es reduzierte Steuersätze.
Bei besonderen Lieferungen und Leistungen sind eigene Regeln gültig. Zum Beispiel gibt es bei Bauleistungen oder bei Lieferungen ins Ausland keine Umsatzsteur, denn die Umsätze sind entweder befreit oder ist die Steuerschuld vom Leistungsempfänger zu bezahlen.
Unter 22.000 EUR (ab 2007 30.000 EUR in Österreich) muss bei jährlichen Umsätzen keine Umsatzsteuer bezahlt werden. In diesem Fall kann man aber auch nicht einen Vorsteuerabzug geltend machen. Der Vorsteuerabzug beinhaltet die Umsatzsteuer, die an Lieferanten ausgezahlt wurde.
Wenn der Anteil des Vorsteuerabzugs die Umsatzsteuer übersteigt, ist es zu empfehlen, eine Anfrage auf Regelbesteuerung zu stellen, die dann für nächsten fünf Jahre vorgeschrieben ist.
Abhängig von der Höhe des Umsatzes kann man eine Vorsteuerpauschalisierung beantragen. Diese beträgt 1,8 Prozent der Umsätze.
Auf jeden Fall ist sinnvoll, bei der Berechnung der Umsatzsteuer von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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