Durch die Aufnahme eines preisgünstigen Kredites versuchen Darlehensnehmer bei sinkenden Zinsen ihren laufenden umzuschulden. Aber dies lohnt sich nur bei einer Restablaufzeit von ein bis zwei Jahren. Der bisherige Kreditgeber kann durch den entstehenden Zinsschaden eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung beanspruchen. Ausserdem sind wieder Amtsgerichts- und Notargebühren fällig. |