Die Verträge regeln und koordinieren das soziale Benehmen durch eine beiderseitige Selbstverpflichtung. Sie werden aus freiem Willen zwischen zwei ( oder mehr ) Parteien geschlossen.
In den Verträgen wird von jeder Partei der anderen versprochen, etwas Festgelegtes zu tun oder auf etwas Festgelegtes zu verzichten.
Wenn die Verträge durch eine von Parteien gebrochen werden, so gibt das Recht der anderen Partei von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung des Vertrages zurückzutreten.
Mit dem Inhalt des Vertrages müssen alle Parteien im gleichen Sinne einverstanden sein.
Andernfalls kann man zu verschiedenen Auslegungen des Vertrages kommen.
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