Unter Vorsorgevollmacht versteht man das Recht, in Notfällen bestimmte oder alle Aufgaben für die Person zu erfüllen, die die Vorsorgevollmacht ausgefüllt hat.
Hierbei ist eine Beurkundung durch einen Notar ratsam.
Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht sind der freie Willen und die Geschäftsfähigkeit.
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